Sie hatten einen Unfall? 
Wir hatten tausende.

Vom Haftpflicht-Schadengutachten bis hin zu komplexen technischen Gerichtsgutachten bieten wir eine breite Palette von Dienstleistungen an, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. 

 

Informieren Sie sich hier über unser Angebot.

Unser Angebot

  • Schadengutachten für Pkw, Lkw, Motorrad, Wohnmobil, Wohnwagen, Bus, Anhänger, E-Bike

 

  • Oldtimerbewertungen  (Classic Data)

 

  • Wertgutachten z.B. für Firmenwagen, Sonderumbauten etc.

 

  • Gerichtsgutachten

 

  • Beweissicherungsgutachten

Warum ein Gutachten?

Sie hatten einen Unfall, den Sie nicht selbst verschuldet haben, und nun fragen Sie sich nun, ob und warum Sie ein Schadengutachten von uns erstellen lassen sollen?

 

  • Wir arbeiten nicht für die Versicherung des Unfallgegners, sondern für Sie! Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Sie korrekt und in vollem Umfang für den entstandenen Schaden entschädigt werden. Lassen Sie sich nicht von Versicherungen dazu drängen, deren Gutachter zu wählen, oder ein "Ferngutachten" nur anhand von Fotos erstellen zu lassen!

 

  • Ihnen stehen in vielen Fällen Entschädigungen zu, die nur in einem Schadengutachten berücksichtigt werden (z.B. merkantile Wertminderung). In Kostenvoranschlägen von Werkstätten werden solche Faktoren in der Regel nicht berücksichtigt, obwohl diese für Sie bares Geld bedeuten.

 

  • Falls Ihr Unfall einen Rechtsstreit nach sich zieht, hat unser Schadengutachten Beweiskraft.

 

  • Die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens werden in der Regel voll und ganz von der Versicherung des Unfallgegners getragen, wenn Sie nicht schuld am Unfall sind.

 

  • Wir kommen gerne auch zu Ihnen nach Hause, um ein Gutachten aufzunehmen und arbeiten schnell, kundenorientiert und sorgfältig.

 

  • Wir unterstützen Sie gerne bei der Schadenabwicklung - profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung!

FAQ

Ich hatte einen Unfall, den ich nicht selbst verschuldet habe. Soll ich ein Schadengutachten erstellen lassen und soll ich dafür einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen?

  • Ja und ja, ein unabhängiges Schadengutachten hat für Sie viele Vorteile. Weiter oben haben wir diese für Sie zusammengetragen.

 

Wieso sollte ich das Gutachten vom Ingenieurbüro Jestädt erstellen lassen?

  • Der Begriff des Sachverständigen ist leider nicht rechtlich geschützt. Somit tummeln sich viele Gutachter ohne jegliche Qualifikation am Markt. Marius Jestädt ist von der IHK Würzburg-Schweinfurt öffentlich bestellt und vereidigt für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Dies ist die wohl höchste und angesehenste Qualifikation in der Branche. Er ist außerdem Mitglied im BVSK, dem größten Zusammenschluss freiberuflicher Sachverständiger in Deutschland.
  • Wir besuchen regelmäßig Fortbildungen, um auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben.
  • Wir arbeiten eng mit Rechtsanwälten in der Region zusammen, um auch von rechtlichen Veränderungen zu erfahren.
  • Wir unterstützen Sie auch bei Problemen bei der späteren Schadenabwicklung, z.B. durch fundierte Stellungnahmen.

 

Muss ich für ein Gutachten zu Ihnen fahren?

  • In vielen Fällen können wir ein Schaden- oder Wertgutachten nach Absprache auch komfortabel bei Ihnen zuhause, in Ihrer Werkstatt, oder bei einem Abschleppdienst aufnehmen. 
  • In manchen Fällen ist jedoch eine Hebebühne notwendig. Unser Firmensitz in Motten ist mit mehreren Hebebühnen und umfangreichen Hilfsmitteln zur Schadendiagnose ausgestattet, sodass wir hierfür nicht auf Werkstätten angewiesen sind und Sie zeitnah bedienen können.

 

Wer trägt die Kosten für das Schadengutachten?

  • Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) in der Regel der Schädiger, bzw. dessen Versicherung.
  • Bei selbst verschuldeten Unfällen muss vorher mit der eigenen Versicherung abgeklärt werden, ob die Kosten für das Gutachten übernommen werden, wenn wir es für Sie erstellen.

 

Soll ich einen Rechtsanwalt hinzuziehen?

  • Ja, wir empfehlen bei Haftpflichtschäden einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Versicherung des Unfallgegners versucht häufig ungerechtfertigt, Ihre Entschädigung zu kürzen. Ein Rechtsanwalt wird dagegen vorgehen. Außerdem wird der Rechtsanwalt weitere Forderungen (Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld etc.) für Sie geltend machen und er übernimmt in der Regel den Schriftverkehr mit der Versicherung. Somit sparen Sie Zeit und schonen Ihre Nerven. Die Kosten für Ihren Rechtsanwalt muss bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel übrigens auch die Versicherung der Unfallverursachers tragen.

 

Wozu brauche ich ein Wertgutachten?

  • Ihr Oldtimer, Sportwagen, Sonderumbau oder automobile Rarität liegt Ihnen sicher am Herzen. Der Verlust Ihres Fahrzeugs zum Beispiel durch Diebstahl, Unfall oder Brand wäre deshalb schon schlimm genug. Noch schlimmer wäre es aber, wenn man dann nicht ausreichend von der Versicherung entschädigt wird, weil der Zustand des Fahrzeugs im Nachhinein nicht mehr zu bestimmen ist. Daher ist es wichtig, in regelmäßigen Abständen ein Wertgutachten erstellen zu lassen, in dem der Zustand und der Wert des Fahrzeugs sauber dokumentiert ist. Dieses Wertgutachten können Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen und Ihr Fahrzeug entsprechend seines Wertes versichern. Da wir Classic Data-Bewertungspartner sind, werden unsere Wertgutachten von sämtlichen Versicherungen akzeptiert.
  • Für den Verkauf Ihres Fahrzeugs erstellen wir auch ein neutrales Wertgutachten für Sie als schlagkräftiges Verkaufsargument.
  • Wir bestimmen auch gerne den Wert Ihres Firmenfuhrparks oder Ihrer Baumaschinen etc. zum Beispiel für das Finanzamt, Ihre Bank oder zum Verkauf.

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