Ich hatte einen Unfall, den ich nicht selbst verschuldet habe. Soll ich ein Schadengutachten erstellen lassen und soll ich dafür einen unabhängigen Sachverständigen
beauftragen?
- Ja und ja, denn ein unabhängiges Gutachten hat viele Vorteile, die wir hier für Sie zusammengestellt haben.
Wer trägt die Kosten für das Schadengutachten?
- Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) in der Regel der Schädiger, bzw. dessen Versicherung.
- Bei selbst verschuldeten Unfällen muss mit der eigenen Versicherung abgeklärt werden, ob die Kosten für das Gutachten übernommen werden, wenn wir es für Sie erstellen. Meist schicken die
Versicherungen in diesem Fall aber ihre eigenen Sachverständigen.
Soll ich einen Rechtsanwalt hinzuziehen?
- Ja, wir empfehlen bei Haftpflichtschäden einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Versicherung des Unfallgegners versucht häufig ungerechtfertigt, Ihre Entschädigung zu kürzen. Ein Rechtsanwalt
wird dagegen vorgehen. Außerdem wird der Rechtsanwalt weitere Forderungen (Nebenkosten, Nutzungsausfall etc.) für Sie geltend machen und er übernimmt in der Regel den Schriftverkehr mit der
Versicherung. Somit sparen Sie Zeit und schonen Ihre Nerven. Die Kosten für Ihren Rechtsanwalt muss bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel übrigens auch die Versicherung der Unfallverursachers
tragen.
Wozu brauche ich ein Wertgutachten?
- Ihr Oldtimer, Sportwagen, Sonderumbau oder automobile Rarität liegt Ihnen sicher am Herzen. Der Verlust Ihres Fahrzeugs zum Beispiel durch Diebstahl, Unfall oder Brand wäre deshalb schon schlimm
genug. Noch schlimmer wäre es aber, wenn man dann nicht ausreichend von der Versicherung entschädigt wird, weil der Zustand des Fahrzeugs im Nachhinein nicht mehr zu bestimmen ist. Daher ist es
wichtig, in regelmäßigen Abständen ein Wertgutachten erstellen zu lassen, in dem der Zustand und der Wert des Fahrzeugs sauber dokumentiert ist. Dieses Wertgutachten können Sie dann bei Ihrer
Versicherung einreichen und Ihr Fahrzeug entsprechend seines Wertes versichern. Da wir Classic Data-Bewertungspartner sind, werden unsere Wertgutachten von sämtlichen Versicherungen akzeptiert.
- Für den Verkauf Ihres Fahrzeugs erstellen wir auch ein neutrales Wertgutachten für Sie als schlagkräftiges Verkaufsargument.
- Wir bestimmen auch gerne den Wert Ihres Firmenfuhrparks oder Ihrer Baumaschinen etc. zum Beispiel für das Finanzamt, Ihre Bank oder zum Verkauf.